Die elektronische Patientenakte (ePA)

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 Liebe Patientinnen und Patienten,

ab 2025 stellen die gesetzlichen Krankenkassen eine elektronische Patientenakte für jeden ihrer Versicherten automatisch bereit. Darin werden alle medizinisch relevanten Daten über Sie gespeichert (Diagnosen, Medikamente, Arztbriefe, Röntgenbefunde…).

Wenn Sie die ePA nicht möchten, müssen Sie aktiv bei Ihrer Krankenkasse widersprechen. Per Post oder online bei Ihrer Krankenkasse.
https://widerspruch-epa.de/widerspruchs-generator/

Ziel und Zweck der ePA ist es, große Mengen an Gesundheitsdaten für Wirtschaft und Forschung nutzbar zu machen und den Patienten ein digitales Tool zur Speicherung ihrer Befunde an die Hand zu geben. 

  • ÄrztInnen sind ab dem 1.1.25 verpflichtet, alle Befunde der Patienten und Patientinnen in die ePA hochzuladen.
  • Die Speicherung der ePA-Daten erfolgt dann zentral auf Servern der Telematikinfastruktur. Dort sollen sie in anonymisierter Form vorliegen.
  • Firmen, welche im Gesundheits- und Medizinbereich tätig sind, haben auf ihre Daten Zugriff und können damit z.B. forschen oder ihre Prozesse optimieren. Welche Firmen das im Einzelnen sind, ist nicht genauer definiert. Das legen die Firmen ggf. selbst fest.
  • Die Patienten selbst haben per PIN und APP auf ihre Befunde Zugriff und können festlegen, welche Ärzte welche ihre Unterlagen einsehen dürfen. 


Aus Sicht des Gesundheitsministeriums und der Krankenkassen bietet die ePA Ihnen Vorteile: Jeder Arzt kann jetzt die Befunde anderer Ärzte sehen und sich ein Bild über Ihre Diagnosen und Medikamente verschaffen kann.
Das kann nützlich sein, wenn Sie über ihre Erkrankungen keine Auskunft geben können. Oder auch, falls ihr behandelnder Arzt nicht in der Lage oder Willens ist, seinen KollegInnen die erhobenen Befunde zukommen zu lassen (was unserer Erfahrung nach allerdings fast nie der Fall ist und sich bei Bedarf auf Nachfrage stets beheben lässt). Außerdem soll durch Forschung und Nutzung Ihrer Daten die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung verbessert werden.
Vertreter der Wirtschaft und Industrie begrüßen die Einführung der ePA ebenfalls.

Aus Sicht von Patientenvertretern, Ärzteschaft und Datenschützern birgt die Nutzung der ePA allerdings auch Risiken. 

  1. Eine 100 % vollständige und dauerhafte Anonymisierung von Patientendaten ist technisch nicht möglich. Es besteht, grade bei zentral gespeicherten großen Datenmengen, immer die Gefahr, dass die Daten in die Hände Unberechtigter gelangen. 
  2. Für eine Vielzahl der Leistungserbringen im Gesundheitswesen (Apotheken, PhysiotherapeutInnen, Pflegedienste...) sind Informationen aus dem Arzt-Patientenverhältnis sichtbar, auch wenn diese gar nicht benötigt werden (Wer kann die ePA auslesen?: s. Seite 20 TK-Information: https://www.tk.de/resource/blob/2172188/662bb1a1f3ad6a16907f2df748ac5d28/informationen-nach---343-sgb-v-ab-2025-data.pdf). 
  3. Die Nutzung der Daten durch Firmen ist nicht transparent geregelt. Wer darf was aus welchem Grund einsehen? Was, wenn Google oder Amazon, Versicherungskonzerne oder andere Akteure eine „Gesundheitssparte“ eröffnen?
  4. Für die IT Systeme der Arztpraxen stellt das ständige Hoch- und Runterladen von ePA- Befunden ein zusätzliches Risiko dar, das eigene Praxisnetzwerk mit Viren und anderer Schadsoftware zu infizieren und funktionsunfähig zu machen.

- Ein Risiko, welches wir durch verschiedene Schutzmaßnahmen bisher soweit möglich ausschließen konnten (u.a. keine Internetnutzung aus dem Praxisnetzwerk, lediglich für Abrechnung, AUs und eRezepte kommunizieren wir über einen geschützten Kanal - die TI - mit der KV und den Kassen. Dabei schicken wir nur hin, laden nichts runter).-

Wie wir schon bei der Einführung der eAU erfahren mussten, ist aufgrund der unausgereiften Technik der neuen IT- Anwendungen mit erheblichen Störungen des Praxisablaufs zu rechen. Heißt konkret: die Zeit, die wir mit dem Klicken in und an der ePA verbringen, bis sie denn mal stabil läuft, fehlt uns in der Patientenversorgung, beim Gespräch mit Ihnen, beim Nachdenken über Ihre Beschwerden usw….

Über Sinnhaftigkeit, Risiken und technische Nutzbarkeit der ePA gehen die Meinungen also weit auseinander. Bilden Sie sich selbst eine Meinung dazu. Zu Beratung sind die Kassen verpflichtet. Unterstützend können Sie sich z.B. bei Medi-Verband der Fachärzte, beim Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht, bei Patientenrechte Datenschutz.de, beim Forschungsprojekt AnoMed (Prof. E. Mohammadi, Uni Lübeck), beim Chaos-Computer-Club… informieren.

Eine technisch gut gemachte ePA kann die medizinische Behandlung unterstützen, wird allerdings nie risikofrei sein, was den Schutz sensibler Daten anbelangt.

Wenn Sie die ePA nicht möchten, müssen Sie aktiv bei Ihrer Krankenkasse widersprechen (opt out). Alle, die dies nicht tun, bekommen automatisch eine ePA, die auch ohne ihr Zutun befüllt und genutzt wird. Den Widerspruch können Sie jederzeit wieder aufheben und sich eine ePA anlegen lassen (https://widerspruch-epa.de/).

Bis dahin können Sie es machen, wie bisher: 

  • Sie haben Ihren Medikamentenplan auf Papier oder als Foto dabei.
  • Sie wissen über Ihre Erkrankungen Bescheid, oder nehmen einen Ausdruck Ihrer Dauerdiagnosen von uns mit zu Ihren Unterlagen.
  • Sie machen sich eine Kopie Ihrer Facharztberichte (oder verlassen Sie sich beim Zusammentragen der Befunde weiterhin auf Ihre Haus-Ärzte und -Ärztinnen).


Wie auch immer:
Entscheiden Sie sich in Ihrem Sinn.
Ihr Praxisteam 

Ausbildung von zukünftigen Hausärztinnen und Hausärzten

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Unsere Praxis ist Mitglied im Weiterbildungsverbund der Uniklinik Freiburg und und unterstützt damit die Ausbildung von Hausärztinnen und Hausärzten. Sie werden daher immer mal wieder Studierende in unserer Praxis erleben, welche das hausärztliche  "Handwerk" erlernen. 
Die Tätigkeit der Studierenden erfolgt dabei immer unter fachärztlicher Aufsicht, sie erstellen keine Therapiepläne, Bescheinigungen oder Verordnungen. 
Wenn Sie lieber allein mit Ihrer vertrauten Ärztin sprechen möchten, sagen Sie uns einfach Bescheid, wir werden Ihren Wunsch auf jeden Fall berücksichtigen.

Online Terminbuchung und Videosprechstunde

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Ab April 2024 können Sie Vorsorge-Termine und Impfungen auf dieser Webseite unter "Termine" auch online buchen oder sich für eine Videosprechstunde anmelden.
Voraussetzung:  Sie sind bereits Patient in der Praxis.

Für die Videosprechstunde müssen Sie zudem eine Einverständniserklärung in der Praxis unterschrieben haben. 

Coronaimpfung

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Wir führen Corona-Impfungen mit Comirnaty/Biontech durch.

Für wen ist eine Impfung empfohlen?

- Personen ab 18 Jahren, die noch nicht 3x immunisiert (Impfung oder Infekt) sind
- Personen ab 60 Jahren, 1x jährlich, wenn sie im vergangenen Jahr keinen Coronainfekt hatten
- Patienten mit chronischen Vorerkrankungen (Herz, Lunge, Niere, Leber, Diabetes, Immunschwäche ...)
- Beschäftigte in medizinischen Berufen, Pflege, Gemeinschaftsunterkünften

Impftermine sind Freitags.
Termine vereinbaren Sie bitte telefonisch oder in der Praxis während der Sprechzeiten. Zu Ihrem Impftermin sollten sie unbedingt ihren Impfausweis mitbringen.

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Voraussetzung für jede Impfung:
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Die letzte Immunisierung durch Impfung oder Infekt ist mehr als 1 Jahr her.
- Es sind bei vorausgehenden Impfungen keine schweren Nebenwirkungen (Allergie, Autoimmunreaktion) aufgetreten.